
Quelle: World Wrestling Entertainment
In der Zivilklage von Janel Grant gegen Vince McMahon, WWE und TKO sind im Rahmen neuer Schriftsätze weitere, teils äußerst detaillierte und schwere Vorwürfe öffentlich geworden. Zentral geht es in der aktuellen Verfahrensphase um die Frage, ob der Fall vor ein Zivilgericht kommt oder – wie von der Gegenseite gefordert – in ein Schiedsverfahren (Arbitration) verwiesen wird. Nach Einschätzung der Berichterstattung wäre eine Anordnung zur Arbitration de facto als Erfolg für McMahon zu werten, während eine Ablehnung den Weg zu einem regulären Gerichtsverfahren öffnen würde. Eine Hauptverhandlung mit Jury gilt dennoch weiterhin als unwahrscheinlich, da in vergleichbaren Fällen häufig außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden.
Die zuständige Richterin Sarah F. Russell wird ihre zentrale Entscheidung nach einer Anhörung am 16. Juni treffen.
Kernpunkt: Wirksamkeit des NDA und der Schiedsklausel
Ausgangspunkt der aktuellen Auseinandersetzung ist ein im Januar 2022 geschlossener „Confidential Settlement Agreement, General Release and Covenant Not to Sue“ (NDA), den Grant und McMahon unterschrieben haben. Das Dokument enthält eine umfassende Schiedsklausel, die vorsieht, dass sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung ausschließlich im Rahmen eines vertraulichen Schiedsverfahrens nach dem Federal Arbitration Act zu klären sind. Außerdem sind weitreichende Verschwiegenheits- und Nichtverunglimpfungsklauseln sowie eine umfassende Freistellung von Ansprüchen zugunsten McMahons, WWE und weiterer Beteiligter enthalten.
Die Anwältinnen und Anwälte von Grant argumentieren nun, das NDA und insbesondere die Schiedsklausel seien aus mehreren Gründen nichtig und daher nicht durchsetzbar:
Das NDA sei in weiterer Verfolgung strafbarer Handlungen geschlossen worden und verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Bezug genommen wird auf frühere Entscheidungen zweier Bundesgerichte (Southern District of New York und Second Circuit), die ausreichende Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten bei der Aushandlung des NDA gesehen und deshalb die anwaltliche Verschwiegenheit teilweise durchbrochen hätten. Zudem wird auf eine Einigung mit der US-Börsenaufsicht SEC verwiesen, in der WWE und McMahon eingeräumt hätten, dass mehrere NDAs – darunter auch das hier streitgegenständliche – genutzt wurden, um Investorinnen und Investoren zu täuschen und Zahlungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Übergriffen zu verschleiern.
Bundesrechtliche Reformen im Zuge der #MeToo-Bewegung – insbesondere der „Speak Out Act“ und der „Ending Forced Arbitration of Sexual Assault and Sexual Harassment Act“ (EFAA) – sollen nach Ansicht der Klägerseite dazu führen, dass vorab vereinbarte Verschwiegenheits- und Schiedsklauseln in Fällen von sexualisierter Gewalt und Belästigung nicht durchsetzbar sind, soweit es um vor der Streitigkeit geschlossene Vereinbarungen geht.
Grant habe zum Zeitpunkt der Unterzeichnung keine echte Entscheidungsfreiheit gehabt und sei aufgrund massiver psychischer Belastung, Schlafentzug und Drucksituation nicht in der Lage gewesen, Bedeutung und Tragweite der Vereinbarung – insbesondere der Schiedsvereinbarung – zu erfassen. Die Unterschrift sei unter erheblichem Zwang erfolgt.
Die behaupteten Übergriffe und Handlungen nach Unterzeichnung des NDA könnten durch die Vereinbarung ohnehin nicht wirksam umfasst oder ausgeschlossen worden sein.
Die Verteidigung von McMahon und WWE hält dem entgegen, dass Grant den Vergleichsbetrag aktiv mitverhandelt habe: Ursprünglich sei ein Betrag von 1 Million US-Dollar angeboten worden, der schließlich auf 3 Millionen US-Dollar erhöht worden sei. Daraus leiten die Anwälte ab, dass Grant Einfluss auf die Bedingungen hatte und nicht ohne eigene Entscheidungsfreiheit gehandelt habe. Man betont außerdem, dass Grant anwaltlich vertreten gewesen sei. Die Gegenseite räumt zwar ein, anwaltlich vertreten gewesen zu sein, stellt jedoch dar, dass der Kontakt zum eigenen Anwalt kurz, einseitig und in einer durch McMahon und dessen Rechtsvertreter geprägten Umgebung stattgefunden habe und die tatsächliche Einflussnahme gering gewesen sei.
Unstreitig ist, dass Grant die erste Rate in Höhe von 1 Million US-Dollar erhalten hat. McMahon stoppte die weiteren Zahlungen (insgesamt 2 Millionen US-Dollar) mit der Begründung, Grant habe gegen die Vertraulichkeitsregelungen des NDA verstoßen, nachdem Informationen an den WWE-Aufsichtsrat und später an Medien gelangt seien. Aus Sicht der Klägerin hat dagegen WWE die Vertraulichkeit verletzt, unter anderem durch die Identifizierung Grants. Die Frage, wer konkret interne Informationen zunächst an den Aufsichtsrat und später an die Presse weitergab, ist weiterhin offen und wird von keiner Seite abschließend belegt.
Neue Vorwürfe zu „Coercive Control“ und Rolle weiterer WWE-Funktionsträger
Ein zentrales Element der nun veröffentlichten Unterlagen ist ein ausführliches Gutachten des klinischen Psychologen Dr. Chitra Raghavan, der als möglicher Sachverständiger auftreten könnte. Raghavan hat nach eigenen Angaben rund 30 Stunden mit Grant gesprochen, psychologische Tests durchgeführt und etwa 81.000 Nachrichten, E-Mails, Fotos und Videos ausgewertet, darunter auch Unterlagen, die von den US-Behörden (DOJ) stammen.
Der Gutachter beschreibt das von Grant geschilderte Verhalten als Muster sogenannter „coercive control“ (Zwangs- und Kontrollverhalten), bei dem über längere Zeit systematisch psychische, emotionale, physische, sexuelle und ökonomische Mittel eingesetzt würden, um eine betroffene Person zu dominieren, zu vereinzeln und von der Entscheidungsfreiheit abzuschneiden. Er führt aus, dass solche Muster häufig zu sogenannten „Trauma-Bonds“ führen, also Bindungen an die misshandelnde Person, die aus einem Überlebensmechanismus heraus entstehen und von außen wie freiwillige Beteiligung wirken können, obwohl die Handlungsspielräume psychologisch massiv eingeschränkt seien.
Im Lichte dieses Konzepts bewertet Raghavan die von Grant geschilderten Abläufe – insbesondere in Bezug auf die Unterzeichnung des NDA – als konsistent mit einer Betroffenen, deren Fähigkeit zu freier und informierter Entscheidung durch traumatische Erfahrungen und andauernden Druck deutlich beeinträchtigt gewesen sei. Er macht dabei ausdrücklich deutlich, dass er keine rechtliche Kausalität oder die Tatsachenfrage selbst (ob bestimmte Handlungen rechtlich erwiesen stattfanden) bewertet, sondern die psychologische Plausibilität und zu erwartende Auswirkungen einer solchen beschriebenen Situation.
Die Schriftsätze enthalten zudem sehr detaillierte und teils explizite Schilderungen von Grant, die – in Auszügen zusammengefasst – unter anderem folgende Aspekte betreffen:
Grant beschreibt, über einen längeren Zeitraum sowohl im beruflichen Umfeld als auch privat in eine sexuelle Beziehung zu McMahon hineingezogen worden zu sein, in der sie sich nach eigener Darstellung massiver körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt ausgesetzt sah.
McMahon habe sie – nach Grants Angaben – gegenüber weiteren Personen im Unternehmen und externen Kontakten als Bestandteil sexueller Fantasien und Arrangements dargestellt, unter anderem in Bezug auf einen nicht namentlich genannten „Chris“, John Laurinaitis („Johnny“) sowie Brock Lesnar. In den Unterlagen werden Textnachrichten und angebliche Konversationen zitiert, in denen entsprechende Fantasien und Verabredungen beschrieben werden. Namen weiterer Talente werden, abgesehen von Brock Lesnar, in den gerichtlichen Unterlagen zum Teil nicht konkret benannt.
Grant schildert, sie sei mit Wissen und Billigung von McMahon aus der Rechtsabteilung in den Bereich Talent Relations versetzt worden, in eine Position unter John Laurinaitis. Sie interpretiert dies als Teil einer internen Strategie von McMahon und weiteren Führungspersonen (darunter Nick Khan und Brad Blum), um ihre Sichtbarkeit in der Rechtsabteilung zu reduzieren und zugleich McMahon sowie Laurinaitis leichteren Zugang zu ihr zu verschaffen. Sie beschreibt, dass ihre berufliche Funktion und vermeintliche Karriereperspektiven eng mit den geschilderten sexuellen Forderungen verknüpft gewesen seien.
In den Unterlagen werden zudem umfangreiche Vorwürfe beschrieben, wonach weitere Mitglieder des oberen Managements – namentlich Nick Khan und Brad Blum – über die Beziehung zwischen McMahon und Grant informiert gewesen sein sollen, ohne nach Grants Darstellung zu prüfen, ob die Beziehung einvernehmlich war. Sie selbst habe sich von einem „Kreis von Männern an der Spitze des Unternehmens“ überwacht und instrumentalisiert gefühlt.
Grant führt aus, sie habe wiederholt schwere psychische Belastungen, Suizidgedanken und körperliche Beschwerden beschrieben und diese auch gegenüber McMahon geäußert. Gleichwohl seien die aus ihrer Sicht missbräuchlichen Strukturen fortgeführt worden. Sie schildert zudem eine Serie von Ereignissen rund um die Vorbereitung und Unterzeichnung des NDA im Januar 2022, die von Schlafentzug, Druck, Fristen und dem Gefühl geprägt gewesen seien, keine reale Möglichkeit zu haben, die Unterschrift zu verweigern.
Es ist wichtig festzuhalten, dass diese Schilderungen aktuell den Vortrag der Klägerseite darstellen. McMahon, WWE und die weiteren genannten Personen haben die Vorwürfe in der Vergangenheit bestritten. Die nun veröffentlichten Schriftsätze enthalten dementsprechend auch zahlreiche Passagen, in denen die jeweiligen Darstellungen der Gegenseite („ADMITTED“ oder „DENIED“) gegenübergestellt werden. Eine gerichtliche Tatsachenfeststellung zu einzelnen konkreten Vorwürfen liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Kontroverse um Vertragsverhandlungen, Zahlungen und angebliche Verstöße
Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob und inwieweit Grant den Inhalt des Vergleichsvertrags inklusive der Schiedsklausel mitgestaltet hat. Die Anwältinnen und Anwälte von McMahon verweisen darauf, dass Grants damaliger Rechtsbeistand am 27. Januar 2022 eine überarbeitete Fassung des Vertragsentwurfs an McMahons Anwalt Jerry McDevitt gesendet habe, in der unter anderem Formulierungen aufgenommen worden seien, die schließlich in einer Schiedsklausel mit Kostenerstattungsregel für die obsiegende Partei mündeten. Die Gegenseite bestreitet, dass die Initiative hierfür von Grants Anwalt ausgegangen sei, räumt aber die Übersendung eines eigenen Entwurfs an McDevitt ein.
Bei den Zahlungsmodalitäten sind sich beide Seiten darüber einig, dass 3 Millionen US-Dollar in Teilbeträgen vereinbart wurden (1 Million US-Dollar im Jahr 2022, danach vier Jahre lang jeweils 500.000 US-Dollar). Grant erhielt die erste Rate in Höhe von 1 Million US-Dollar, die weiteren Raten wurden von McMahon gestoppt. McMahons Seite führt aus, dies sei erfolgt, weil er davon ausgegangen sei, dass Grant oder jemand in ihrem Umfeld vertrauliche Informationen an den WWE-Aufsichtsrat weitergegeben und damit das NDA verletzt habe. Auf diese Weise abgesicherte Vertraulichkeitsvereinbarungen sind in vergleichbaren Fällen in den USA nicht unüblich und werden in der Regel sehr strikt interpretiert.
Grant und ihr Rechtsbeistand bestreiten, selbst gegen die Vertraulichkeitsregeln verstoßen zu haben, und verweisen ihrerseits darauf, dass aus ihrer Sicht WWE das NDA verletzt habe, unter anderem indem ihr Name in einem Kontext bekannt geworden sei, in dem Anonymität vorgesehen gewesen sei. Zudem wird argumentiert, dass die einseitige Einstellung der Zahlungen durch McMahon einen Kernpunkt der Vereinbarung verletzt habe.
Nächste Verfahrensschritte
Aktuell konzentriert sich das Verfahren auf die Frage, ob die Schiedsklausel des NDA wirksam ist und ob der Rechtsstreit daher in ein vertrauliches Schiedsverfahren überführt werden muss oder vor einem ordentlichen Zivilgericht verhandelt werden kann. Die Anhörung vor Richterin Sarah F. Russell am 16. Juni gilt als entscheidend.
Sollte die Richterin der Argumentation von McMahon und WWE folgen und die Arbitration anordnen, würde der Fall größtenteils aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden und in einem nichtöffentlichen Rahmen geklärt werden. Eine Entscheidung zugunsten von Grant würde dagegen den Fortgang des Verfahrens im öffentlichen Zivilrechtsweg ermöglichen und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass weitere interne Unterlagen und Zeugenaussagen publik werden – unabhängig davon, ob es letztlich zu einer Jury-Verhandlung oder einer außergerichtlichen Einigung kommt.
Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich weiterhin um laufende Verfahren mit gegenseitig widersprechenden Darstellungen. Eine abschließende Bewertung der Vorwürfe steht aus, und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung zugunsten der Beklagten.
Quellen: Janel-Grant-Klage, Gerichtsdokumente, Wrestling Observer Newsletter



